- In der Regel stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation aus.
- Den Antrag und die Verordnung reichen Sie dann bei der Krankenkasse ein.
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Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten übernehmen, erhalten Sie eine Kostenzusage der Krankenkasse.