Leitungsverlegungen in öffentlichen Verkehrswegen können Sie schriftlich oder online beantragen.
Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen rechtswirksame Zustellung.
- Bei der Antragstellung muss die Baumaßnahme eindeutig beschrieben werden. Dazu gehören zum Beispiel die genaue Lage, der vorgesehene Zeitraum, die Verlegeart, Material und Verlegtiefe.
- Ein Nachweis über das vorliegende Wegerecht muss eingereicht werden und bei Dienstleistern zusätzlich die Vollmacht des Telekommunikationsunternehmens.
- Der Wegebaulastträger prüft die Antragsunterlagen und stimmt diesen zu.
- Der Wegebaulastträger hat die Möglichkeit, die Zustimmung mit Nebenbestimmungen zu versehen, die Sie bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen müssen.
- Die Zustimmung wird Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung zugestellt.
- Dieser Zeitraum kann sich bei erhöhter Schwierigkeit des Antrags um einen Monat verlängern. Darüber würden Sie informiert werden.
- Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt ihr Antrag als genehmigt.