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Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb zur Prüfung einreichen


Sie möchten neue Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb einführen oder etwas an bestehenden Handbüchern ändern? Dann müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt zur Prüfung einreichen.


Leistungsbeschreibung

Sie müssen die Betriebshandbücher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, wenn eine der folgenden Kategorien auf Ihren Betrieb zutrifft:

  • gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
  • nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
  • ausländischer nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCO)
  • spezialisierter Flugbetrieb (SPO)

In folgenden Fällen reichen Sie neue oder geänderte Betriebshandbücher zur Prüfung ein:

  • erstmalige Überprüfung neuer Betriebshandbücher
  • Änderung von bestehenden Betriebshandbüchern
  • vorübergehende Änderungen von bestehenden Betriebshandbüchern

Möchten Sie eine Änderung einreichen, müssen Sie angeben,

  • ob es eine Änderung oder
  • eine genehmigungspflichtige Änderung ist oder
  • Sie Betriebsstandorte hinzufügen oder entfernt haben.

Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsbehelf
Was sollte ich noch wissen?
Urheber

Webseiten-ID: 20042104