- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Informationen an.
- Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.
- Nach der erfolgreichen Abnahmebesichtigung kann der Betrieb der Apotheke aufgenommen werden.