Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen (beispielsweise aus Bundesmitteln, EU-Mitteln, Fachverbandsmitteln und von Stiftungen) gewährt.
Wenn Sie die Förderung erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich über die Verfügbarkeit eines Informationsstandes für Ihre Veranstaltung bei der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) erkundigt haben.
Sie müssen dann ebenfalls im Verwendungsnachweis die Berücksichtigung des Leitfadens und der Checklisten für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen erläutern. Sie werden angeben müssen, dass Sie und wie Sie von diesen Dokumenten Gebrauch gemacht haben. Der Leitfaden und die Checklisten werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bereitgestellt.
Sie weisen auf eigene Kosten öffentlichkeitswirksam auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hin und stellen dem Ministerium mindestens zwei Veranstaltungsfotos kosten- und rechtefrei zur Verfügung.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.