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Sportförderung für Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung beantragen


Wenn Sie zum Beispiel als Gemeinde Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.


Leistungsbeschreibung

Sie können als Einrichtung eine Förderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten, wenn Sie Sport und Bewegung im öffentlichen Raum basierend auf einer Sportentwicklungsplanung unterstützen.

Die Förderung unterstützt Projekte, die öffentliche Räume in aktive Zonen verwandeln. Ziel ist es einen unkomplizierten Zugang zu sportlichen Aktivitäten zu bieten und so die Gesundheit und das Wohlbefinden zu fördern.

Dies umfasst die Einrichtung von Fitnessparcours, Bewegungsflächen und Spielplätzen, die frei zugänglich sind und Menschen jeden Alters und jeder Fähigkeit zum Sport treiben einladen.

Sie können eine Förderung von höchstens 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % erbringen. Die Mindestfördersumme beträgt 5.000,00 Euro pro Maßnahme, die Höchstfördersumme 25.000,00 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.


Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
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Was sollte ich noch wissen?

Webseiten-ID: 20042104