Sie reichen Ihren Antrag mit den relevanten Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein.
Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung nach Druckluftverordnung.
Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.