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Verwaltungsleistung suchen


Die Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen


Wenn Sie als Arzt oder Ärztin eine Ermächtigung nach Druckluftverordnung beantragen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde erhalten.


Leistungsbeschreibung

Als ermächtigter Arzt oder ermächtigte Ärztin haben Sie die Aufgabe, Erstuntersuchungen, die erneuten Untersuchungen und die Beurteilungen sowie die besondere ärztliche Überwachung durchzuführen. Für jede Person, die Ihrer ärztlichen Überwachung unterliegt, führen Sie eine Gesundheitsakte.


Verfahrensablauf

Sie reichen Ihren Antrag mit den relevanten Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein.

Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung nach Druckluftverordnung.

Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.

Voraussetzungen
  • Sie können nachweisen, dass Sie
    • über die Approbation verfügen,
    • die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
    • über Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung verfügen (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen)
    • sowie die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen erbringen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Ermächtigung
  • Nachweise über
    • Ihre Approbation,
    • die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin,
    • Ihre Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung (Nachweis eines Kurses mit vergleichbaren Inhalten von bestimmten GTÜM-zertifizierten Kursen),
    • die erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

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