- Sie stellen den Antrag beim Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von dort einen Zwischenbescheid.
- Dieser Zwischenbescheid ist eine sogenannte Freistellung vom Schulbesuch in Schleswig-Holstein.
- Sollte der Antrag hier schon abgelehnt werden, gibt es die Gelegenheit zur Anhörung.
- Im Anschluss an die Freistellung führt die zuständige Behörde des anderen Bundeslandes die abschließende Prüfung durch.
- Von der zuständigen Behörde des anderen Bundeslandes erhalten Sie den endgültigen Bescheid.