Um Beratungshilfe zu erhalten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Antrag beim Amtsgericht:
- Sie können die Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragen. Der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin der Rechtsantragstelle berät Sie, wenn Ihr Anliegen direkt erledigt werden kann, beispielsweise
- durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung.
- Sonst prüft die Rechtsantragsstelle, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und stellt Ihnen einen Beratungshilfeschein aus. Damit können Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl beraten lassen.
- Sie können die Beratungshilfe bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragen. Der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin der Rechtsantragstelle berät Sie, wenn Ihr Anliegen direkt erledigt werden kann, beispielsweise
- Stellen Sie den Antrag schriftlich, müssen Sie auf einem dafür vorgesehenen Formular Angaben machen
- zur Person,
- zu den Einkommensverhältnissen,
- zum Vermögen und zu den einzelnen Vermögensgegenständen,
- zu den Wohnkosten,
- zu den Unterhaltsleistungen für gesetzliche Unterhaltsberechtigte und
- eventuell zu besonderen Belastungen (z.B. wegen Körperbehinderung oder hoher Zahlungsverpflichtungen).
- Sie können stattdessen auch direkt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufsuchen. Dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Sie müssen versichern, dass Ihnen in derselben Angelegenheit bisher weder Beratungshilfe gewährt noch durch das Amtsgericht versagt wurde. Der Anwalt oder die Anwältin reicht den Antrag auf Beratungshilfe nachträglich bei Gericht ein.