Sie können den Antrag auf Anerkennung schriftlich (formlos) stellen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die Anerkennung erteilt werden kann. Gegebenenfalls benötigt sie weitere Unterlagen von Ihnen.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid.