Sie beantragen die Förderung schriftlich oder online bei der zuständigen Behörde. Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
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Im Rahmen der Förderung von Fischereibetrieben durch das „Landesprogramm Fischerei und Aquakultur“ wird die vorübergehende Einstellung der Fischereitätigkeit zum Schutz der Fischbestände bezuschusst. Mit der Einstellung verbundene Einnahmeausfälle sollen so teilweise ausgeglichen werden.
Antragsberechtigt sind Sie als haupterwerbliches Unternehmen der Seefischerei mit Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein und Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation, sofern Sie über eine Fangquote beziehungsweise Beifangquote für die jeweils zu schonende Fischart verfügen und die Fischereitätigkeit mit allen Fischereifahrzeugen einschließlich Fanggeräten in der jeweiligen Schließungszeit einstellen.
Sie beantragen die Förderung schriftlich oder online bei der zuständigen Behörde. Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
An das Dezernat 30 "Fischereiförderung" im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)
Für die vorübergehende Einstellung der Fischerei zum Schutz des Dorsches in der Ostsee in 2025 ist folgendes zu beachten:
Von der Bundesanstalt für Landwirtschaft wurde für demersale Fischerei in der Ostsee mit Fischereifahrzeugen von 8 m LüA oder mehr eine Schließungszeit von 30 Tagen in den ICES-Untergebieten 22 bis 24 verhängt. Diese Schließungszeit hat in drei Zehntagesblöcken zu erfolgen und ist in den folgenden Zeiträumen möglich:
1. bis 14. Januar 2025 sowie 1. April bis 14. Mai 2025
Beifangquotenträger der zu schonenden Fischart, die ihre Fischereifahrzeuge in dem von der BLE per Bekanntmachung verhängten Schließungszeitraum befristet stilllegen, können hierfür Unterstützungsleistungen aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) gewährt werden. Diese Förderung können Sie beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
Außerdem benötigen wir von Ihnen Angaben zu
Ihren Antrag auf Unterstützungsleistungen reichen Sie spätestens vier Wochen vor dem ersten Liegetag ein.
Abhängig vom Einzelfall kann die Bearbeitung 1-4 Wochen in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
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