Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.
Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.
Für Maßnahmen im Bereich der Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen wählen Sie den Onlinedienst „Grundantrag EMFAF“.
Für alle weiteren Maßnahmen verwenden Sie bitte den Onlinedienst „Grundantrag EMFAF Flotte“.
Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.