Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe

Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Förderung im Bereich Innovation und Wissenstransfer im Fischereisektor beantragen


Sie können für Vorhaben im Bereich „Innovation und Wissenstransfer im Fischereisektor“ im Rahmen des „Landesprogramms Fischerei und Aquakultur“ Zuschüsse beantragen.


Leistungsbeschreibung

Was wird gefördert?

  1. Forschung und Entwicklung sowie Pilotvorhaben zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Fischerei,
  2. die Erarbeitung von Wissen für und der gezielte Wissenstransfer an den Fischereisektor sowie die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Fischerei,
  3. Untersuchungen zu Umweltauswirkungen der Fischerei sowie Forschung, Entwicklung und Pilotvorhaben zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei,
  4. die Verbesserung der Eigenorganisation des Fischereisektors zur Beförderung der Kommunikation und der Verbreitung von Wissen innerhalb des Sektors.

Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.


Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsbehelf

Webseiten-ID: 20042104