- Der Tod Ihrer angehörigen Person wurde festgestellt (Leichenschau).
- Der Leichnam wird in einem Sarg in ein Krematorium überführt und dort eingeäschert.
- Die Asche kommt in eine Urne und wird von einem dafür zuständigen Schiff ins Meer gelassen.
- Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen, die Seebestattung durchzuführen.
- In der Regel übernimmt und beauftragt das Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte.
- Sie erhalten vom Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung.
- Sie reichen die Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt ein, um die Sterbeurkunde zu erhalten.