Sie können die betäubungsmittel- und grundstoffrechtliche Einordnung von Stoffen online oder per Post oder E-Mail beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Einordnung online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben
- Wenn Sie den Antrag als Organisation stellen, benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto und ein ELSTER Zertifikat. Wenn Sie den Antrag als Privatperson stellen, benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument (zum Beispiel die OnlineFunktion Ihres Personalausweises) und ein BundID-Konto.
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Laden Sie bei Bedarf die Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. Die Datei darf nicht größer sein als 10 Megabyte. Folgende Formate werden akzeptiert:
- PNG
- JPEG
- DOC
- XLS
- ZIP,
- CDX
- CDXML
- CHM
- Das BfArM prüft Ihre Angaben.
- Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Sie erhalten die betäubungsmittelrechtliche Einordnung und einen Kostenbescheid per Post. Bezahlen Sie die Gebühren.
Einordnung per Post oder E-Mail beantragen:
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Verfassen Sie ein formloses Schreiben mit Angaben zu
- Ihrer Person oder Firma,
- Ihrer Betäubungsmittel-Nummer - (falls vorhanden) und
- möglichst detaillierten Angaben zum Stoff.
- Senden Sie das Schreiben per Post oder EMail an das BfArM.
- Das BfArM prüft Ihre Angaben.
- Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Sie erhalten die betäubungsmittelrechtliche Einordnung und einen Kostenbescheid per Post. Bezahlen Sie die Gebühren.