Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Förderung im Bereich „Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität“ beantragen


Vorhaben im Bereich „Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität' können im Rahmen des „Landesprogramms Fischerei und Aquakultur“ bezuschusst werden.


Leistungsbeschreibung

Was wird gefördert?

  1. Die Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen sowie Vorhaben zum Monitoring der Umsetzung der Aalmanagementpläne;
  2. Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität;
  3. Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll;
  4. Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät sowie Initiativen zur Vermeidung des Verlusts von Fanggeräten.

Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.


Verfahrensablauf

Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.

Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.

Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Voraussetzungen
  • Sie haben mit der Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, noch nicht begonnen.
  • Sie sind antragsberechtigt, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine der nachfolgend genannten Organisationsformen handelt:
    • Einrichtungen des öffentlichen Rechts;
    • anerkannte Zusammenschlüsse der Erwerbsfischerei;
    • wissenschaftliche Einrichtungen;
    • anerkannte Erzeugerorganisationen für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Die Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen sowie Vorhaben zum Monitoring der Umsetzung der Aalmanagementpläne
    • anerkannte Zusammenschlüsse der Freizeitfischerei für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Die Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen sowie Vorhaben zum Monitoring der Umsetzung der Aalmanagementpläne
    • Fischereiunternehmen für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität;
      • Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll;
      • Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät sowie Initiativen zur Vermeidung des Verlusts von Fanggeräten.
    • Naturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen in Partnerschaft mit Fischereiunternehmen, mit Zusammenschlüssen von Fischern und /oder Erzeugerorganisationen für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Beiträge der Fischerei zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität;
      • Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll;
      • Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät sowie Initiativen zur Vermeidung des Verlusts von Fanggeräten.
  • Andere von der Bewilligungsbehörde zu diesem Zweck anerkannte Stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Förderung
  • Beschreibung Ihres Vorhabens
  • Investitions- und Finanzierungsplan in Tabellenform
    • Sofern sich die Projektlaufzeit über mehrere Jahre erstreckt, sind die Investitions- und Finanzierungspositionen auf die einzelnen Jahre der Förderung zu verteilen.
  • Rentabilitätsvorschau für die folgenden drei Jahre
  • Wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: aktueller Handelsregisterauszug
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall kann die Bearbeitung 1-4 Wochen in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.


Webseiten-ID: 20042104