- an die Seniorenvertretung (Seniorenbeirat/Seniorenrat) Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Kreises.
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Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Beratung in allen Lebenslagen oder auch das Aufzeigen von Hilfsangeboten.
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:
Weitere Informationen zum Landesseniorenrat Schleswig-Holstein (LSR-SH e.V.), dem Zusammenschluss der Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die durch Satzung oder Beschluss des Vertretungsorgans einen Seniorenbeirat/Seniorenrat eingerichtet haben, sowie Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, finden Sie auf den Seiten des Landesseniorenrates SH e.V.
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25337 Elmshorn
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