Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
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Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
§ 71 SGB XII
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25337 Elmshorn
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