Bei Umtausch der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief)
- Aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- aktuelle TÜV-Bescheinigung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie
bei Vereinen zusätzlich:
- Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder in beglaubigter Kopie
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- schriftliche Einwilligung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief):
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. alter Fahrzeugschein
- aktuelle TÜV-Bescheinigung
- eidesstattliche Erklärung (persönlich durch den Halter) über den Verlust
- Wurde die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief bei der Zulassung nicht an die Halterin/den Halter persönlich ausgehändigt, wird noch eine Bescheinigung der bevollmächtigten Person (z.B. Autohaus) benötigt, dass die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief inzwischen an die Halterin/den Halter ausgehändigt wurde.
- gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
- bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt werden.