Leistungsbeschreibung
Mit der Aufstiegsfortbildungsförderung, dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, können Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, um sich für Fach- und Führungspositionen oder für die berufliche Selbstständigkeit zu qualifizieren. Über 700 Fortbildungsabschlüsse einer höherqualifizierten Berufsbildung können gefördert werden, zum Beispiel:
- Meisterin oder Meister
- Fachwirtin oder Fachwirt
- Technikerin oder Techniker
- Staatlich anerkannter Erzieherin oder Staatlich anerkannter Erzieher
Sie können nur zwischen Aufstiegsfortbildungen wählen, für die Sie die berufliche Vorqualifikation besitzen.
Die Förderung mit dem Aufstiegs-BAföG kann Sie unterstützen durch:
- Beiträge zu Ihren Maßnahmekosten
- Beiträge zu Ihrem Lebensunterhalt
Sie können die Aufstiegsfortbildung in Vollzeit oder in Teilzeit absolvieren. Sie können die Unterstützung auch für mehrere Maßnahmeabschnitte beantragen. Ihre Fortbildung muss von einem Träger angeboten werden, der dafür geeignet ist, zum Beispiel von einem
- öffentlichen Träger,
- staatlich anerkannten Träger oder
- zertifizierten Träger.
Sie können eine Förderung der tatsächlich entstandenen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR erhalten. Die Hälfte davon ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, die andere Hälfte ist ein zinsgünstiges Darlehen der KfW, das Sie zurückzahlen müssen. Bei erfolgreichem Abschluss kann Ihnen ein Teil des Darlehens erlassen werden. Bei Existenzgründung kann Ihnen unter bestimmten Umständen das gesamte Darlehen erlassen werden.
Ebenso wird Ihre fachpraktische Arbeit gefördert, die Sie zum Beispiel im Rahmen der Meisterprüfung erstellen. Dafür können Sie bis zur Hälfte der notwendigen und entstandenen Materialkosten eine Förderung erhalten, höchstens jedoch bis zu 2.000 EUR, hälftig als Zuschuss, hälftig als Darlehen.
Hinsichtlich der Darlehens-Komponenten der Förderung haben Sie mit der Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung einen Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren zins- und tilgungsfrei.
Beiträge zum Lebensunterhalt können Sie nur beantragen, wenn Sie Ihre Fortbildung in Vollzeit absolvieren. Als Elternteil eines oder mehrerer Kinder erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Wenn Sie Einkommen oder Vermögen über die Freibeträge hinaus haben, wird Ihnen dies angerechnet. Auch andere staatliche Leistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, müssen Sie bei der Antragstellung angeben. Den AFBG-Unterhaltsbeitrag müssen Sie nicht zurückzahlen.
Alleinerziehende erhalten bei Vollzeit- und auch bei Teilzeitmaßnahmen zusätzlich einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag für jedes Kind unter 14 Jahren in ihrem Haushalt.
Auch als Ausländerin oder Ausländer können Sie die Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten, wenn Sie zum Beispiel:
- Angehörige der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind oder
- über einen bestimmten Aufenthaltstitel oder eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder
- sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig waren.