An die Kreise oder kreisfreien Städte (Straßenverkehrsbehörden).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.