An die Eichdirektion Nord (Anstalt öffentlichen Rechts), mit ihren Dienst- und Außenstellen in Kiel, Hamburg, Rostock, Lübeck und Neubrandenburg sowie der Beschussstelle in Eckernförde.
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Die Eichdirektion Nord eicht, prüft und überwacht alle Messgeräte im geschäftlichen Verkehr in Schleswig-Holstein.
Die Eichdirektion Nord eicht, prüft und überwacht alle Messgeräte im geschäftlichen Verkehr in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Sie gewährleistet somit ein Höchstmaß an Verbraucherschutz und Rechtsfrieden im Handel. Daneben ist sie Ansprechpartner für Industrie und Handel bei allen Fragen und Problemen rund um die Messgeräte im gesetzlichen Messwesen.
Ihr Auftrag beinhaltet:
Geeicht und überwacht werden unter anderem Waagen, Mineralölzähler, Taxameter, Geschwindigkeitsmessgeräte sowie Verbrauchszähler für Gas, Elektrizität, Wasser und Wärme. Im Bereich der Fertigpackungen wird die richtige Füllmenge bei Herstellern, Importeuren und im Einzelhandel kontrolliert. Gegen so genannte Mogelpackungen (Fertigpackungen, die eine größere Füllmenge vortäuschen) wird ordnungsrechtlich vorgegangen. Markt- und Verwendungsüberwachung von inverkehrgebrachten und bereitgehaltenen Messgeräten.
Für den zivilen Bereich führt die Eichdirektion Nord in ihrer Beschussstelle die sicherheitstechnische Prüfung von Waffen, Kanonen und Böllern durch.
Des Weiteren führt sie als Benannte Stelle Nr. 108 im Bereich der EU-Richtlinie „Nichtselbsttätige Waagen“ und der EU-Richtlinie „Messgeräterichtlinie“ Konformitätsbewertungsverfahren für das erstmalige Inverkehrbringen von Messgeräten durch.
An die Eichdirektion Nord (Anstalt öffentlichen Rechts), mit ihren Dienst- und Außenstellen in Kiel, Hamburg, Rostock, Lübeck und Neubrandenburg sowie der Beschussstelle in Eckernförde.
Die Eichdirektion Nord hat Anspruch auf Zahlung von:
Die Eichfristen sind für verschiedene Messgerätearten jeweils gesetzlich vorgegeben. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Eichfrist muss das Messgerät zur Eichung vorgestellt werden. Die Eichung erfolgt auf Antra, dieser ist mindesstens 10 Wochen vor Ende der Eichfrist zu stellen.
Eichanträge, Fachinformationen, FAQ, Kontaktdaten und weitere Informationen sind auf der Homepage www.ed-nord.de Anträge erhältlich.
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