An eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle/einen anerkannten Demontagebetrieb.
Zugelassene Betriebe können Sie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) ermitteln.
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Hersteller und Importeure von bestimmten Fahrzeugen sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet.
Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnnen), die Ihre Altfahrzeuge entsorgen möchten, können diese kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben. Die Hersteller und Importeure sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.
Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens einen Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.
An eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle/einen anerkannten Demontagebetrieb.
Zugelassene Betriebe können Sie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) ermitteln.
Bei Fragen bezüglich eines Verwertungsnachweises können Sie sich auch an die Kfz-Innungen oder die Fahrzeughersteller wenden. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der GESA.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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