An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
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Bestimmte Lebensräume einer Lebensgemeinschaft (Biotope) unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz.
Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen. Bestimmte Lebensräume unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Einige der bei uns vorkommenden geschützten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Änderungen der Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Für gesetzlich geschützte Biotope gelten strenge Verbote, von denen aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden können.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Für Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten in Biotopen sind folgende Unterlagen notwendig:
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen einschließlich der Mitteilung an die Eigentümerinnen und Eigentümer.
Webseiten-ID: 20042104
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25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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