An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL).
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Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe soll mit Hilfe von EU-Direktzahlungen ein regelmäßiges Einkommen gesichert werden.
Die EU-Direktzahlungen dienen als Einkommensbeihilfe für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe.
Die Direktzahlung ist aufgeteilt in
Die Zahlungsansprüche müssen ab 2015 neu beantragt werden. Die alten Zahlungsansprüche haben ihre Gültigkeit verloren.
Die den Antragstellern im Jahr 2015 neu zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden die Grundlage für die Direktzahlung. Sie können ab 2016 zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben verkauft und verpachtet werden.
Die Nutzung der Zahlungsansprüche ist nur in der Region möglich, in der sie zugeteilt wurden.
Erst ab 2019 ist die bundesweite Basisprämie umgesetzt.
Jedes Jahr ändert sich die Höhe der Zahlung pro Hektar.
Direktzahlungen werden ab 2015 nur noch an „aktive“ Betriebsinhaber gewährt.
Voraussetzung für die Gewährung der Direktzahlung ist die Bewirtschaftung einer beihilfefähigen Fläche in Größe von einem Hektar und der Besitz von mindestens einem Zahlungsanspruch. Statt einer Nutzung ist es ausreichend, die Fläche in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten.
An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL).
Die Antragstellung muss bis zum 15. Mai jeden Jahres erfolgen.
Sammelantragsverfahren:
Die Beantragung erfolgt in der Regel im Online-Verfahren:
Papierantragsteller erhalten vom LLnL auf Anfrage Papierantragsunterlagen zugesandt.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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