Ganztagsschulen ergänzen mit ihren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten den planmäßigen Unterricht.
Konzept und Struktur der Ganztagsschulen in SH
Leistungsbeschreibung
Ganztagsschulen entwickeln durch die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren außerschulischen Kooperationspartnern ein neues Verständnis von Schule. Sie erhöhen die Bildungschancen junger Menschen, fördern deren individuelle Fähigkeiten und Neigungen und tragen zum Abbau von Benachteiligungen bei. Mit ihren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten ergänzen sie den planmäßigen Unterricht.
Die Offene Ganztagsschule ermöglicht ein differenziertes Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich am Bedarf der Schülerinnen und Schüler und der Eltern orientiert. Sie zeichnet sich durch die Öffnung von Schule zu ihrem Umfeld und durch das Prinzip der freiwilligen Teilnahme aus. Sie gestaltet Schule zu einem ganztägig geöffneten Haus des Lernens und Lebens. Unterstützt werden die Offenen Ganztagsschulen von der Serviceagentur „Ganztägig lernen“, die vom Bildungs- und Sozialministerium sowie von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung getragen wird.
Genehmigte Offene Ganztagsschulen können, sofern sie die Voraussetzungen der geltenden Förderrichtlinie erfüllen, für ihre Angebote eine Landesförderung erhalten.
An Schulen in sozialen Brennpunktgebieten und mit einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund sind im Schuljahr 2009/10 und 2010/11 zehn neue gebundene Ganztagsschulen eingerichtet worden. Diese neuen gebundenen Ganztagsschulen haben montags bis donnerstags ein achtstündiges und freitags ein fünfstündiges Angebot, das für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist.
Für die aufwachsenden Jahrgänge im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang soll zur Verbindung des Vor- und Nachmittagsunterrichts im Rahmen der Kontingentstundentafel ab dem Schuljahr 2009/10 eine verlässliche Betreuung während der Mittagspause eingerichtet werden. Die rund einstündige Mittagspause, in der ergänzend zur Betreuung während des Mittagessens auch pädagogische, musisch-künstlerische oder Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote vorgehalten werden können, wird seid dem an maximal zwei Tagen aus Landesmitteln gefördert.