An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK).
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Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen und ähnliches) bedürfen der Genehmigung.
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen und ähnliches) bedürfen der Genehmigung. Diese kann erteilt werden, wenn das Vorhaben ein erhebliches wissenschaftliches Interesse im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule erkennen lässt und sich die Belastung der Schule in einem zumutbaren Rahmen hält.
An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK).
Der Antrag auf Genehmigung ist rechtzeitig vor Beginn des beabsichtigten Vorhabens zu stellen.
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
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25337 Elmshorn
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