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Die Gründung einer neuen Partei unterliegt bundesrechtlichen Vorgaben. Informationen hierüber erteilen das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Bundeswahlleiter.
Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit in der gesamten Bundesrepublik oder in einem Land auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten mitwirken will.
Eine Partei muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere
eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.
Die Gründung einer neuen Partei vollzieht sich nach bundesrechtlichen Vorgaben, über die das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Bundeswahlleiter informieren.
Bundeswahlleiter - Aufgabe und Funktion politischer Parteien
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