Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde
Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Aufgabe der Raumordnung ist eine nachhaltige und regional gleichwertige Raumentwicklung.
Aufgabe der Landesplanung und Regionalplanung (Raumordnung) ist es, die unterschiedlichen Nutzungen des Raums, z. B. für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung oder Natur und Umwelt aufeinander abzustimmen und mögliche Konflikte bei Flächenplanungen zu minimieren.
Instrumente der Landes- und Regionalplanung sind insbesondere
Im Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt, die für das gesamte Land einschließlich des Küstenmeers gelten. Geltender Plan ist der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021, der am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. 2024 sind Teilfortschreibungen des Landesentwicklungsplans zu den Themen „Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen“ und „Windenergie an Land“ eingeleitet worden.
Die Regionalpläne konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten der Planungsräume. Aktuell gibt es fünf geltende Regionalpläne. Die Regionalpläne für die drei neuen Planungsräume werden derzeit neu aufgestellt.
Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung