Bitte wenden Sie sich an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB Landesamt).
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Berufsbezeichnungen in Gesundheitsfachberufen (z. B. Ergotherapeut, Logopäde), bedürfen einer Erlaubnis.
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
Bitte wenden Sie sich an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB Landesamt).
Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:
Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle (SHIBB Landesamt) in Verbindung zu setzen.
gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.
§ 1 Absatz 1 Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)
§ 2 Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG)
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 9.6.1 (VwGebV)
Formloser Antrag.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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