- An die Investitionsbank Schleswig-Holstein, sofern es um die Anerkennung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen nach der Bildungsfreistellungsverordnung vom 30. April 2012 geht,
- an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT), Referat Weiterbildungspolitik, sofern es um die Anerkennung von Trägern und Einrichtungen nach der Trägeranerkennungsverordnung vom 30. April 2012 (TrAVO) geht.