- An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) oder
- an die Behörde, die die Rehabilitierungsentscheidung getroffen hat.
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Ehemalige politische Häftlinge können, sofern die Voraussetzungen vorliegen, Versorgungsleistungen beantragen.
Versorgungsansprüche für ehemalige politische Häftlinge können auf unterschiedlichen Gesetzen basieren:
Für die Folgen der gesundheitlichen Schädigung wird auf Antrag Versorgung in unterschiedlicher Weise gewährt:
Die Versorgung wird auf Antrag in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt.
Soweit nicht bereits eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz vorliegt, setzen die sozialen Ausgleichsleistungen für Nachteile, die dem Betroffenen durch eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung oder eine rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung entstanden sind, immer eine straf- oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung voraus. Die Rehabilitierung kann noch bis zum 31. Dezember 2019 bei den zuständigen Gerichten und Rehabilitierungsbehörden in den neuen Bundesländern und in Berlin beantragt werden.
Ein Verfolgter, der weder einen bisher ausgeübten, begonnenen, erlernten oder durch den Beginn einer berufsbezogenen Ausbildung nachweisbar angestrebten noch einen sozial gleichwertigen Beruf ausüben konnte, hat gegebenenfalls Anspruch auf Leistungen nach dem Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG).
Haftopfer, die in ihrer wirtschaftlichen Notlage besonders beeinträchtigt sind, die aber eine Freiheitsentziehung von insgesamt weniger als sechs Monaten erlitten haben, erhalten Unterstützungsleistungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge.
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