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Verwaltungsleistung suchen


Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen


Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Leistungsbeschreibung

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Webseiten-ID: 20042104