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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)


Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.


An wen muss ich mich wenden?

An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.


Webseiten-ID: 20042104