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Verwaltungsleistung suchen


Grundschule: Übergang in weiterführende Schule ("Orientierungsstufe")


Die Orientierungsstufe dient dazu herauszufinden, ob die Schülerinnen oder Schüller voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten können.


Leistungsbeschreibung

Ihr Kind besucht die vierte Klasse der Grundschule. Sie müssen nach Erhalt des Entwicklungsberichtes wählen, welche Schule Ihre Tochter beziehungsweise Ihr Sohn zukünftig besuchen soll.
Schleswig-Holstein bietet die Möglichkeit zum Besuch einer Gemeinschaftsschule oder eines Gymnasiums.
In den Gymnasien sind die Jahrgangsstufen 5 und 6 als Orientierungsstufe gestaltet. Ziel der Orientierungsstufe ist es, die Kinder zu fördern und zu fordern und zu ermitteln, ob die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich erfolgreich am Gymnasium mitarbeiten kann.
Gemeinschaftsschulen haben keine Orientierungsstufe - diese Schulen sind geprägt von längerem gemeinsamen Lernen und individueller Förderung. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert und gefordert werden und auch über die Jahrgangsstufe 6 hinaus weitgehend gemeinsam unterrichtet werden.


Rechtsgrundlage
  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO),
  • Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym).

SchulG

GemVO

SAVOGym

Was sollte ich noch wissen?

Jährlich erscheint eine aktualisierte Informationsbroschüre „Welche Schule für mein Kind“, die an alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 verteilt wird.


Webseiten-ID: 20042104