An die Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer in Schleswig.
Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Wer als eurpoäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden möchte, muss dies bei der Rechtsanwaltskammer beantragen.
Wer als europäische Rechtsanwältin/europäischer Rechtsanwalt auf Antrag in die für den Ort ihrer/seiner Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurde, ist berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes auszuüben (niedergelassene europäische Rechtsanwältin/niedergelassener europäischer Rechtsanwalt).
Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass die Antragstellerin/der Antragsteller bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin/europäische Rechtsanwalt eingetragen ist.
Webseiten-ID: 20042104