An die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig.
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Wer als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung.
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.
Voraussetzungen:
Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
An die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in Schleswig.
Nachweise über
Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.
Nach der Gebührenordnung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer wird eine Gebühr von 255,00 Euro erhoben.
Ein Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung