- Das Krankenhaus beantragt die Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes bei der für Krankenhausplanung zuständigen Behörde/dem zuständigen Ministerium
- Die zuständige Behörde/das zuständige Ministerium trifft die Versorgungsentscheidung anhand der maßgeblichen Qualifikationsmerkmale (Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit, Qualität und Kostengünstigkeit)
- Treffen der außenwirksamen Feststellungsentscheidung durch die zuständige Behörde/das zuständige Ministerium über Aufnahme, Nichtaufnahme oder Herausnahme eines bestimmten Krankenhauses in den/aus dem jeweiligen Krankenhausplan
- Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan = Zulassung des Krankenhauses