An die Steuerberaterkammer des Landes, in dem Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.
Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Nur wer durch die Steuerberaterkammer zugelassen ist, darf eine Steuerberaterprüfung ablegen.
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) auf mehreren Wegen erfolgen:
Die Prüfung muss vor einem Prüfungsausschuss abgelegt werden, der bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zu bilden ist.
An die Steuerberaterkammer des Landes, in dem Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.
Dem Zulassungsantrag beizufügen sind:
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist kostenpflichtig.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung hat der Bewerber eine Gebühr von 200,00 Euro, für die Prüfung selbst eine Gebühr von 1.000,00 Euro an die zuständige Stelle zu zahlen.
Genaue Auskünfte zu Fristen (Zeitpunkte, bis zu denen Sie sich für die Prüfung anmelden und die Gebühr überwiesen haben müssen) erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung