Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
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Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:
Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.
Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
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