An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel.
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Wer eine Begutachtungsstelle für Fahreignung betreiben möchte, benötigt eine Anerkennung.
Wenn Sie eine Begutachtungsstelle für Fahreignung betreiben möchten, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Behörde.
Voraussetzung ist, dass
Die Anerkennung kann mit Nebenbestimmungen, insbesondere mit Auflagen, verbunden werden.
Anforderungen:
An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel.
Notwendig sind sämtliche Unterlagen über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen.
Gebühren gemäß Nr. 214.1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): 128,00 Euro bis 2.556,00 Euro.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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