An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
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Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z. B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
erteilt werden.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
§ 5 Gaststättengesetz (GastG)
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25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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