An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter).
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Wer Hunde gewerbsmäßig halten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen:
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter).
Dem Antrag sind Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person sowie der Eignung der Räume und Einrichtungen beizufügen.
Setzen Sie sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung.
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr beträgt 26,00 bis 511,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren für eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 TierSchG. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn Ihnen die (gültige) Erlaubnis vorliegt.
Allgemeine Informationen zum Thema Tierhaltung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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