An die für den benannten Eingangsort zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde (Grenzkontrollstelle).
In Schleswig-Holstein gibt es keine Grenzkontrollstelle.
Wenden Sie sich daher an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des Bundeslandes, über das Sie die Lebensmittel nach Deutschland einführen wollen.