- Sie stellen bei der zuständigen Handwerkskammer den Antrag auf Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. In Ihrem Antrag benennen Sie den Betrieb, zu dem Sie eine Auskunft wünschen und stellen Ihr berechtigtes Interesse dar.
- Nach Prüfung des berechtigten Interesses erteilt die Handwerkskammer die Auskunft.
- Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.