An die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA).
Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Wer als Energieversorgungsunternehmen Haushaltskunden mit Elektrizität oder Gas beliefert, muss dies der Bundesnetzagentur gegenüber anzeigen.
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Elektrizität oder Gas beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma unverzüglich anzeigen.
Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.
An die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA).
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Keine.
Die Regulierungsbehörde veröffentlicht regelmäßig kostenlos die Liste der angezeigten Unternehmen auf ihrer Internetseite.
Die Anzeige hat unverzüglich mit der beabsichtigten Ausübung der Tätigkeit zu erfolgen.
Die fehlende, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 Energiewirtschaftsgesetz dar, die mir einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
§ 5 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG).
Anzeigeformulare finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.
Die Anzeigepflicht besteht nur für Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Elektrizität oder mit Gas beliefern. Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG Letztverbraucher, die die Energie für den Eigenverbrauch im privaten Haushalt kaufen, ohne dass auf eine Mengengrenze abzustellen ist. Letztverbraucher sind aber auch Kunden, die im beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereich tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung