- An den Landesbetrieb Küstzenschutz oder
- den Landesbetrieb Sraßenbau und Verkehr.
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Wer Schifffahrtsanlagen errichten, ändern oder betreiben möchte, benötigt in den meisten Fällen eine Erlaubnis.
Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von
benötigen Sie in den meisten Fällen eine Erlaubnis (Bewilligung).
Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.
Die Durchführung von Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
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25337 Elmshorn
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