An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
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Wer eine Fahrlehrerprüfung ablegen möchte, benötigt dafür eine Zulassung der Fahrerlaubnisbehörde.
Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Für die fahrpraktische Prüfung und für die Fachkundeprüfung:
Für die Lehrproben:
Die fahrpraktische Prüfung von Bewerber/innen für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE soll im zweiten oder dritten Monat der Ausbildung durchgeführt werden.
In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durchgeführt werden.
Die Lehrproben sollen jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.
Sollte die Prüfung wiederholt werden müssen, bedarf es keiner erneuten Zulassung durch die zuständige Erlaubnisbehörde.
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