An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Die Haltung von Nutztieren muss der zuständigen Behörde angezeit werden.
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Die Anzeige muss vor Beginn der Tierhaltung erfolgen.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung