- Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
- Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll
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Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.
Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.
Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:
Diese Voraussetzungen gelten nicht für
Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.
Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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